UVV Fahrerunterweisung - digital und rechtssicher
Erfüllen Sie die gesetzliche Unterweisungspflicht ganz einfach online. Automatisiert, dokumentiert und jederzeit nachvollziehbar.
Warum das wichtig ist
Nach DGUV Vorschrift 1 und § 12 ArbSchG müssen Fahrer jährlich unterwiesen werden. Mit der digitalen UVV-Unterweisung erledigen Sie das in wenigen Klicks - ohne Papier, ohne Excel, ohne Chaos.
Schnell. Flexibel. Nachweisbar.
Automatisch erinnert
Fahrerinnen und Fahrer werden automatisch zur jährlichen Unterweisung eingeladen. So wird keine Frist verpasst - ganz ohne manuelle Nachverfolgung oder Excel-Listen.
Rechtssicher dokumentiert
Alle Nachweise und Abschlüsse werden automatisch gespeichert und revisionssicher archiviert. Bei Kontrollen oder Audits legen Sie die Nachweise sofort vor.
Von überall durchführbar
Die Unterweisung läuft am PC, Tablet oder Smartphone - im Büro, zu Hause oder unterwegs. Mitarbeitende absolvieren sie dann, wenn es in den Arbeitsalltag passt.
Anpassbar
Inhalte, Design und Fragen passen Sie an Ihre betrieblichen Anforderungen an - eigene Sicherheitsthemen, Ihr Branding, zusätzliche Hinweise.
Einladen, durchführen, dokumentieren
Einladen
Fahrer erhalten automatisch eine Einladung per E-Mail mit direktem Link, sobald die Unterweisung fällig ist - ohne App, ohne Login.
Durchführen
Online-Schulung mit Videos, Lerninhalten und einem Quiz, das den Lernerfolg abfragt.
Dokumentieren
Der Nachweis wird automatisch gespeichert und im Fahrerprofil abgelegt - bereit für den nächsten Audit.
Perfekt integriert in Ihr Flottenmanagement
Die UVV Fahrerunterweisung ist Teil von ApptiveFleet und lässt sich mit der Führerscheinkontrolle und anderen Modulen kombinieren. So entsteht ein zentrales System für Sicherheit, Compliance und Organisation.
- Unterweisungsnachweis direkt im Fahrerprofil
- Eine Einladung für Führerscheinkontrolle und Unterweisung
- Fristenübersicht für alle Fahrer im Dashboard
- Export der Nachweise für Audit und Berufsgenossenschaft
Häufig gestellte Fragen zur digitalen Fahrerunterweisung
Ist die Fahrerunterweisung gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Laut § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden angemessen unterweisen. Zudem legt die DGUV Vorschrift 70 („Fahrzeuge“) fest, dass betrieblich genutzte Fahrzeuge nur von Unterwiesenen geführt werden dürfen.
Wie oft muss die Fahrerunterweisung durchgeführt werden?
Mindestens einmal jährlich für alle Fahrer, die ein betriebliches Fahrzeug führen. Zusätzlich ist eine Unterweisung erforderlich bei Neueinstellung, Fahrzeugtausch oder Änderungen bei Technik und Ablauf.
Kann die Unterweisung digital bzw. online erfolgen?
Ja. Digitale E-Learning-Module sind zulässig und bieten zeitliche und örtliche Flexibilität sowie automatische Dokumentation. Wichtig: Inhalte und Nachweis müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Wer muss unterwiesen werden - gilt das nur für Dienstwagenfahrer?
Nein. Auch Nutzer von Miet-, Pool- oder Firmenfahrzeugen müssen unterwiesen werden. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug betrieblich verwendet wird.
Welche Konsequenzen drohen, wenn die Unterweisung nicht durchgeführt wird?
Unternehmen riskieren Bußgelder, Rückforderungen durch die Unfallversicherung, im Extremfall strafrechtliche Konsequenzen und die Haftung von Geschäftsführung oder Fuhrparkverantwortlichen.
Machen Sie Ihre UVV-Unterweisungen digital.
Erledigen Sie Pflichtschulungen automatisiert, effizient und ohne Papierkram.