UVV Fahrerunterweisung – digital und rechtssicher

Erfülle die gesetzliche Unterweisungspflicht ganz einfach online. Automatisiert, dokumentiert und jederzeit nachvollziehbar.
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Warum das wichtig ist?

Nach DGUV Vorschrift 1 und §12 ArbSchG müssen Fahrer jährlich unterwiesen werden. Mit der digitalen UVV-Unterweisung erledigst du das in wenigen Klicks – ohne Papier, ohne Excel, ohne Chaos.
Vorteile

Deine Vorteile

Schnell. Flexibel. Nachweisbar.

Automatisch erinnert

Fahrerinnen und Fahrer werden automatisch zur jährlichen Unterweisung eingeladen. So stellst du sicher, dass keine Fristen verpasst werden und alle Schulungen rechtzeitig durchgeführt werden – ganz ohne manuelle Nachverfolgung oder Excel-Listen.

Rechtssicher dokumentiert

Alle Nachweise und Abschlüsse werden automatisch im System gespeichert und revisionssicher archiviert. Damit hast du jederzeit den vollständigen Überblick über absolvierte Schulungen und kannst bei Kontrollen oder Audits sofort die entsprechenden Nachweise vorlegen.

Von überall durchführbar

Die Unterweisungen lassen sich bequem am PC, Tablet oder Smartphone absolvieren – egal, ob im Büro, zu Hause oder unterwegs.Mitarbeiter können die Schulung flexibel dann durchführen, wenn es in ihren Arbeitsalltag passt – das spart Zeit und reduziert organisatorischen Aufwand.

Anpassbar

Passe Inhalte, Design und Fragen individuell an deine betrieblichen Anforderungen an. Ob du eigene Sicherheitsthemen integrieren, das Branding deines Unternehmens übernehmen oder zusätzliche Hinweise einfügen möchtest – alles lässt sich flexibel gestalten.

Perfekt integriert in dein Flottenmanagement

Die UVV Fahrerunterweisung ist Teil von Apptive Fleet und lässt sich mit der Führerscheinkontrolle und anderen Modulen kombinieren. So entsteht ein zentrales System für Sicherheit, Compliance und Organisation.
Support

Häufig gestellte Fragen zur digitalen Fahrerunterweisung

Alles, was Sie zur Pflichtunterweisung im Fuhrpark wissen müssen
Ist die Fahrerunterweisung gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Laut § 12 des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden angemessen unterweisen. Zudem legt die DGUV Vorschrift 70 („Fahrzeuge“) fest, dass betrieblich genutzte Fahrzeuge nur von Unterwiesenen geführt werden dürfen.
Wie oft muss die Fahrerunterweisung durchgeführt werden?
Mindestens einmal jährlich für alle Fahrer, die ein betriebliches Fahrzeug führen. Zusätzlich ist eine Unterweisung erforderlich bei Neueinstellung, Fahrzeugtausch oder Änderungen bei Technik/Ablauf.
Kann die Unterweisung digital bzw. online erfolgen?
Ja. Digitale E-Learning-Module sind zulässig und bieten viele Vorteile wie zeitliche und örtliche Flexibilität sowie automatische Dokumentation. Wichtig: Inhalte und Nachweis müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Wer muss unterwiesen werden – gilt das nur für Dienstwagenfahrer?
Nein – nicht nur Dienstwagenfahrer, sondern auch Nutzer von Miet-, Pool- oder Firmenfahrzeugen müssen unterwiesen werden. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug betrieblich verwendet wird.
Welche Konsequenzen drohen bei Nicht-Durchführung der Unterweisung?
Unternehmen riskieren Bußgelder, Rückforderungen durch die Unfallversicherung, im Extremfall sogar strafrechtliche Konsequenzen und Haftung von Geschäftsführung oder Fuhrparkverantwortlichen.
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Mach deine UVV-Unterweisungen digital.

Erledige Pflichtschulungen automatisiert, effizient und ohne Papierkram.